ZAHLHILFE
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So einfach können Sie mit uns eine Vereinbarung zur Zahlhilfe treffen:
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Zahlhilfe annehmenInfo: Abwendungsvereinbarung
Sollte es Ihnen derzeit nicht möglich sein Ihre Zahlungen zu leisten, haben Sie gemäß der StromGVV und GasGVV die Möglichkeit mit der Abwendungserklärung die Sperrung abzuwenden. Ein Muster dazu finden Sie hier: Abwendungsvereinbarung
Ein speziell auf Sie angepasstes Angebot zur Abwendung erhalten Sie mit der Sperrandrohung. Sie können sich aber auch schon vorab telefonisch unter 07322 9547-0 oder per Mail info@gemeindewerke-hermaringen.de bei uns melden. Die Abwendungsvereinbarung enthält eine vertragliche Vereinbarung der Weiterversorgung auf Vorauszahlungs- oder Abschlagsbasis sowie zinsfreie Ratenzahlungen auf die bestehenden Zahlungsrückstände.
Die Abwendungsvereinbarung muss vollständig ausgefüllt vor einer Sperrung bei uns eingehen. Durch die Abwendungsvereinbarung können Sie Ihre Zahlung stunden. Die Teilzahlungen sind wöchentlich oder monatlich möglich. Der vollständige Rechnungsbetrag muss spätestens innerhalb von 6 Monate beglichen werden. Eine Abwendungsvereinbarung kann nicht mehrfach in Anspruch genommen werden.
Für den Fall, dass Sie die Abwendungsvereinbarung nicht erfüllen und vereinbarte Zahlungen nicht fristgerecht bezahlen, sind die Gemeindewerke Hermaringen berechtigt, unter Beachtung der Vorgaben des § 19 Absatz 4 und Absatz 5 der Grundversorgungsverordnung Strom bzw. Gas (StromGVV/GasGVV), die Versorgung zu unterbrechen.
Montag bis Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Karlstraße 12, 89568 Hermaringen
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