Stromkunden werden entlastet

Zum 1. Juli ist das Gesetz zum Weg- fall der EEG-Umlage in Kraft getreten. Die Gemeindewerke Hermaringen GmbH gibt den Kostenvorteil direkt an alle Kunden weiter.

 

Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG- Umlage, wurde im Jahr 2000 eingeführt. Auch „Ökostromumlage“ genannt, diente sie seitdem dazu, die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken sicher zu finanzieren.

Durch die EEG-Förderung konnten sich erneuerbare Energien am Strommarkt besser etablieren und die Kosten für diese Technologien gesenkt werden. Das Gesetz wurde in den Jahren seit seiner Einführung mehrfach überarbeitet. In der Folge wurde das EEG-Umlagesystem komplexer und bürokratischer. Dennoch halfen die Förderungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien, denn Anlagenbetreiber erhielten für den ins Netz eingespeisten Ökostrom über die Dauer von 20 Jahren eine festgelegte staatliche Vergütung. Ihr bisheriges Rekordhoch erreichte die EEG-Umlage 2017 mit 6,88 Cent pro Kilowattstunde Strom, zuletzt lag sie bei 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Die Umlage wurde als Teil des Strompreises auf alle Verbraucher umgelegt: Für einen Durchschnittshaushalt bedeutete dies rund 150 Euro Belastung im Jahr. Dadurch konnte die Differenz zwischen der garantierten Vergütung für die Erzeuger und den an der Strombörse erzielten Erlösen für Ökostrom ausgeglichen werden. Generell endet die Förderung für Ökostrom- Erzeuger mit dem Ende der EEG-Umlage aber nicht: Die aufkommenden Kosten von rund 6,6 Milliarden Euro werden künftig vom Bundeshaushalt übernommen.

Zu Jahresbeginn 2022 hatte die Ampel-Koalition in Berlin die EEG-Umlage zunächst gesenkt und jetzt, auch angesichts der rasant steigenden Energiekosten, schließlich ganz abgeschafft. Laut Koalitionsvertrag war dieser Schritt erst für 2023 vorgesehen und wurde entsprechend vorgezogen. Durch die Zustimmung des Bundesrates trat das entsprechende Gesetz Ende Mai dieses Jahres in Kraft. „Eine wichtige und dringliche Entlastung für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für viele Gewerbekunden. Zugleich ist es ein wichtiger Anreiz für den Ausbau erneuerbarer Energien“, bestätigt Vizekanzler und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck.

Abschläge bleiben gleich Um sicherzustellen, dass die Entlastung auch tatsächlich an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird, verpflichtet das neue Gesetz die Stromlieferanten zu einer entsprechenden Absenkung der Preise. Das muss dann für die Verbraucher auf der Abrechnung ersichtlich sein. Dieser Vorgabe kommt die Gemeindewerke Hermaringen GmbH sehr gern nach. Der regionale Energieversorger gibt die Absenkung seit 1. Juli direkt an seine Kunden weiter. Wer, wie zum Beispiel eine mehrköpfige Familie, einen hohen Strombedarf hat, kann durch die Absenkung auf null viel sparen.

Handlungsbedarf gibt es für Sie keinen. Die monatlichen Abschlagszahlungen bleiben gleich und werden nicht verändert. Möchten Sie allerdings Ihren Abschlag anpassen, ist das kein Problem und bequem mit einem Anruf bei uns zu erledigen. Grundsätzlich müssen sich die Verbraucher aber um nichts weiter kümmern, auch eine Zählerablesung ist nicht nötig. Die Gemeindewerke Hermaringen GmbH wird den Betrag, um den sich die Stromrechnung durch die Senkung der EEG- Umlage mindern wird, in der Jahresabrechnung transparent ausweisen.

 

 

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