Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse

Der Gesetzgeber hat nun die Einführung der Energiepreisbremse beschlossen. Dadurch wurden die neuen Gesetze für die Strom-, Gas- und Wärmepreis­bremse auf den Weg gebracht, um Letztverbraucher von den hohen Energiepreisen zu entlasten. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.

Der Gas-, Wärme- und Strompreisdeckel ist ab dem 1. März 2023 gültig und wirkt rückwirkend auch für den Januar und Februar 2023. Die Preisbremsen gelten vorerst bis zum 31. Dezember 2023 und können von der Bundesregierung ggf. bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Für Groß- und Industriekunden greift die Entlastung für Gas und Wärme bereits ab Januar 2023.

Preisbremsen für private Haushalte in einem kurzen Video erklärt

Damit Sie die Preisbremsen besser verstehen, haben wir Ihnen unten ein kurzes Video angehängt. Hier werden die Preisbremsen ausführlich und verständlich erklärt. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter im Kundenservice gerne zur Verfügung.

BDEW | Erklärvideo Energiepreisbremse – YouTube

Rechteinhaber des Videos ist der BDEW.

Durch die Preisbremsen werden Sie monatlich entlastet, trotzdem lohnt es sich weiterhin Energie zu sparen. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf www.sparenwasgeht.de.

Verzögerungen beim Versand der Energiepreisbremsen-Informationsschreiben durch hohe Auslastung und erforderliche Umstellung der IT

Um die Menschen schnell finanziell zu entlasten, wurden die Energiepreisbremsen vom Gesetzgeber sehr kurzfristig Ende Dezember 2022 beschlossen. Die Gemeindewerke Hermaringen GmbH arbeitet gemeinsam mit IT-Dienstleistern unter Hochdruck an einer fristgerechten Umsetzung dieser Preisbremsen. Eine Vielzahl komplexer Tarifstrukturen und Sonderfälle müssen bei der Umsetzung beachtet werden, gleichzeitig müssen wir unsere Systeme für die Preisbremsen vorbereiten. Das bringt uns, unsere Mitarbeiter und die beteiligten IT-Dienstleister, die diese Anpassungen in der Regel in den Abrechnungssystemen programmieren müssen, an die Grenze ihrer Kapazitäten und Belastbarkeit. Daher bitten wir unsere Kunden um ein wenig mehr Geduld. Jeder Kunde bekommt den vollen Entlastungsbetrag, welcher Ihm zusteht.

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